Tierwohl muss finanzierbar sein.

Laut §26 Tierschutz-Nutztierhaltungs-Verordnung muss allen Nutztieren neben Raufutter gesundheitlich unbedenkliches Beschäftigungsmaterial angeboten werden, das ab 1.8.2021 zusätzlich organisch und faserreich sein muss. Darüber hinaus muss das Material „bewegbar“, „untersuchbar“ und „veränderbar“ sein und „dem Erkundungsverhalten dienen“.

Mit tieraktiv stellen Sie die automatisierte, bodennahe Raufutterversorgung Ihrer Tiere sicher. Zusätzlich werden sie animiert, ihren natürlichen Verhaltensweisen nachzugehen: Scharren, Picken, Hudern und Wühlen. Das wiederum wirkt beruhigend auf die Tiere, senkt den Stresspegel und das Aggressionspotenzial.

Ganz gleich ob die Umrüstung Ihrer bestehenden Stallanlagen oder Neubaumaßnahmen: Es gibt zahlreiche Fördermöglichkeiten, die Sie als Landwirt nutzen können, um so anstehende Investitionen für mehr Tierwohl zu kompensieren.

Nachfolgend finden Sie eine Übersicht, über mögliche regionale und überregionale Förderungen und darüber, wo genau Sie diese beantragen können.